Mit uns einfach die Kassenanmeldung erledigen

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Wir unterstützen Sie bei der digitalen Anmeldung Ihrer Kassse
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Diese erhalten Sie für 11,90 EUR (10,00 EUR netto zzgl. USt)
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Kassenanmeldung nach § 146a AO – Das müssen Sie wissen
Ab dem 1. Januar 2025 müssen elektronische Kassensysteme nach § 146a Abgabenordnung (AO) beim zuständigen Finanzamt elektronisch angemeldet werden. Diese gesetzliche Verpflichtung betrifft insbesonder auch Unternehmen, deren Kassensysteme eine sogenannte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nutzen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Blog.
Wen betrifft die Meldepflicht?
Die Regelung gilt für alle, die ein elektronisches Kassen- bzw. Aufzeichnungssystem verwenden – darunter fallen vor allem bargeldintensive Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel oder Friseurbetriebe.
Weitere Details in unserem Blog.
Wie funktioniert die Anmeldung?
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich elektronisch über die ELSTER Lösung der Finanzverwaltung
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Je Kasse müssen spezifische Informationen angegeben werden, darunter Modell, Seriennummer und TSE-ID.
Es gibt eine Übergangsfrist – die Anmeldung muss aber spätestens bis zum 31. Juli 2025 erfolgt sein.
Weitere Informationen zu den Fristen gibt es hier in unserem Blog.
So helfen wir Ihnen
✅ ELSTER Anmeldung elektronischer Kassensysteme
Für 11,90 EUR (10,00 EUR netto zzgl. USt) erhalten Sie von uns eine
Schritt für Schritt Anleitung mit der Sie Ihre Kasse mit dem ELSTER
Programm bei Ihrem Finanzamt anmelden können.
✅ Wir erledigen Ihre Kassenanmeldung
Für 119,00 EUR (100,00 EUR netto zzgl. USt) können Sie bei uns einen
Anmeldungsservice buchen. Wir übernehmen dann für Sie die
Anmeldung Ihrer Kasse. Hierfür benötigen wir einige Angaben.
Hierfür stellen wir Ihnen einen digitalen Fragebogen zur Verfügung.
Rückfragen beantworten wir Ihnen gern per E-Mail unter
info@kassenanmeldung.com
Sie haben Fragen
Alle Rückfragen zur Kassenanmeldung nach § 146a AO beantworten wir Ihnen gern unter info@kassenanmeldung.com.
Bitte beachten Sie aber: Unsere Antworten beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person. Sie stellen keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Im Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.
Das sind die Lösungen der Kassenhersteller
Über Uns
Kassenanmeldung.com ist ein weiteres Projekt der mein-grundsteuerwert UG. Nachdem wir schon vielen Eigetümern bei der Erstellung der Grundsteuererklärung geholfen haben, wollen wir Sie jetzt auch als Unternehmer bei der Kassenanmeldung nach § 146a AO unterstützen.

Unser Ziel ist es, kleinen und mittleren Unternehmen zu helfen, der Verpflichtung zur Anmeldung ihrer elektronischen Kasse bei der Finanzverwaltung nachzukommen.