Fehlende Kassenanmeldung nach § 146a AO: Risiko von Kassennachschau und Umsatzsteuersonderprüfung
- Andreas Giebel
- 29. Mai
- 2 Min. Lesezeit
In der heutigen Geschäftswelt, insbesondere im Einzelhandel, der Gastronomie und anderen bargeldintensiven Branchen, spielt die ordnungsgemäße Kassenführung eine zentrale Rolle für die steuerliche Compliance. Ein besonders wichtiger Punkt dabei ist die Kassenanmeldung gemäß § 146a Abgabenordnung (AO). Eine unterlassene oder verspätete Anmeldung kann unangenehme und kostspielige Konsequenzen nach sich ziehen – von unangekündigten Kassennachschauen bis hin zu Umsatzsteuersonderprüfungen durch das Finanzamt.
Was regelt § 146a AO?
§ 146a AO wurde im Zuge der Kassensicherungsverordnung eingeführt und regelt im Wesentlichen die Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme (wie z. B. elektronische Registrierkassen). Seit dem 1. Januar 2020 müssen diese Systeme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Zudem ist bis zum 31. Juli 2025 jedes dieser Systeme beim zuständigen Finanzamt anzumelden – und zwar vollständig und digital zum Beispiel über das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung.
Wir stellen Ihnen hierfür eine Schritt für Schritt Anleitung zur Verfügung.
Was passiert, wenn die Anmeldung unterbleibt?
1. Kassennachschau (§ 146b AO):
Fehlt die Kassenanmeldung oder bestehen Zweifel an der ordnungsgemäßen Kassenführung, darf das Finanzamt eine unangekündigte Kassennachschau durchführen. Dabei erscheint ein Prüfer ohne Vorankündigung in Ihrem Betrieb, um sich einen unmittelbaren Eindruck von der Kassenführung zu verschaffen. Dies kann jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten geschehen.
2. Umsatzsteuersonderprüfung:
Wird im Rahmen der Kassennachschau ein Anfangsverdacht festgestellt – etwa wegen nicht gemeldeter Kassensysteme – kann das Finanzamt direkt in eine Umsatzsteuersonderprüfung übergehen. Diese Prüfung ist intensiver und kann zu Steuernachforderungen, Zinsen und ggf. auch Bußgeldern führen.
Warum ist die Kassenanmeldung so entscheidend?
Die Kassenanmeldung ist kein bürokratischer Formalismus, sondern ein wesentliches Element der digitalen Kontrolle durch die Finanzverwaltung. Sie dient dazu Steuerhinterziehung zu verhindern. Durch die Registrierung wird jede verwendete Kasse einer bestimmten Betriebsstätte und einem Steuerpflichtigen zugeordnet.
Was Unternehmer jetzt tun sollten
Überprüfen Sie, ob Ihre Kassensysteme TSE-konform sind.
Stellen Sie sicher, dass alle Kassensysteme korrekt bei der Finanzverwaltung angemeldet sind.
Dokumentieren Sie die Kassenführung sorgfältig und vollständig.
Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit Kassensystemen und deren Bedeutung für die Buchführung.
Wir stellen Ihnen hier eine Schritt für Schritt Anleitung für die Anmeldung über ELSTER zur Verfügung.
Fazit
Die korrekte Anmeldung elektronischer Kassensysteme ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern schützt Unternehmer vor erheblichen Risiken. Wer sich hier nicht an die Vorgaben des § 146a AO hält, läuft Gefahr, mit unangenehmen Prüfungsmaßnahmen des Finanzamts konfrontiert zu werden.
Tipp: Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Kasse den Anforderungen entspricht oder ob Sie sie korrekt angemeldet haben, lohnt sich eine Rücksprache mit Ihrem Steuerberater. Fehler bei der Kassenführung können teuer werden – vorbeugen ist hier eindeutig besser als nachbessern.
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